Avantgarde Business Solutions

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der|Avantgarde Business Solutions GmbH Stand 01.11.2003

1. Angebote und Aufträge

1.1 Die Dienste der Avantgarde Business Solutions GmbH werden auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Avantgarde Business Solutions GmbH diese schriftlich anerkennt.

1.2 Die Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.

2. Lieferung

2.1 Mit der Lieferung und Bezahlung von Softwareprogrammen wird kein Eigentum an dem jeweiligen Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht an dem jeweiligen Programm gemäß den Nutzungsbedingungen des Herstellers. Mit der Installation von Programmen der Avantgarde Business Solutions GmbH erkennt der Kunde die Lizenzbedingungen der Avantgarde Business Solutions GmbH an, welche mit der Software ausgeliefert werden. Auf Verlangen können diese, bereits vorher ausgehändigt werden.

2.2 Die Avantgarde Business Solutions GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Waren- und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die zugesicherten Eigenschaften erfüllen.

2.3 Verzögert sich eine Leistung über den von der Avantgarde Business Solutions GmbH zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Käufer gesetzten Frist von mindestens 3 Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die Avantgarde Business Solutions GmbH mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für die Avantgarde Business Solutions GmbH unmöglich, so ist der Ersatz eines über den Kaufpreis hinausgehenden Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung der Avantgarde Business Solutions GmbH beruhen. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware und bei Lieferbarkeit, die nicht im Einwirkungsbereich der Avantgarde Business Solutions GmbH liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Nichtverfügbarkeit der Ware durch den Lieferanten / Hersteller, Handelsembargo, behördlicher Anordnung oder Höherer Gewalt, ist die Avantgarde Business Solutions GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Das Recht auf Nachlieferung und Rücktritt bleibt unberührt.

2.4 Versand und Zustellung - auch bei Teillieferungen - erfolgen auf Rechnung des Käufers.

2.5 Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über; ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über.

2.6 Wird von der Avantgarde Business Solutions GmbH gelieferte fehlerhafte Ware vom Käufer an die Avantgarde Business Solutions GmbH zurückgesandt, so kann die Reparatur abgelehnt werden soweit weder eine Rechnungskopie noch ein Liefernachweis beigefügt wurde. Vor einer Warenrücksendung ist der Avantgarde Business Solutions GmbH die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware anzuzeigen.

2.7 Mit Quittierung der Rechnung, des Lieferscheins oder des Frachtbriefes durch den Käufer oder seines Erfüllungsgehilfen erkennt der Käufer die Vollständigkeit der Lieferung an und verzichtet auf die Einrede des Irrtums. Eventuelle Gewährleistungsansprüche nach Ziffer 4 bleiben davon unberührt.

3. Termine

Zwischen der Avantgarde Business Solutions GmbH und einem Kunden vereinbarte Termine, die nach der jeweils gültigen Preisliste kostenpflichtig sind, können vom Kunden bis zu 2 (zwei) Wochen vor dem vereinbarten Stattfinden kostenfrei abgesagt werden. Danach fallen die folgenden Stornierungskosten an: a.) Stornierung weniger als 2 (zwei) Wochen, aber mehr als 1 (eine) Woche vor dem Termin: 50% b.) Stornierung weniger als 1 (eine) Woche, aber mehr als 2 (zwei) Tage vor dem Termin: 75% c.) Stornierung weniger als 2 (zwei) Tage vor dem Termin: 100% des jeweils gültigen Preises.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich rein netto frei Lager. Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

4.2 Zahlungen werden spätestens mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Zugang der Anzeige der Lieferbereitschaft ein. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für die Avantgarde Business Solutions GmbH kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.3 Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.

4.4 Alle Forderungen einschließlich derjenigen, für die Wechsel hereingenommen worden sind oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder der Avantgarde Business Solutions GmbH nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird. Die Avantgarde Business Solutions GmbH ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind weder eine Vorauszahlung noch eine Sicherheitsleistung nach Ablauf einer angemessenen Frist erbracht worden, kann die Avantgarde Business Solutions GmbH vom Vertrag zurücktreten.

5. Gewährleistung

5.1 Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr gegenüber Kaufleuten, 2 Jahre gegenüber Verbrauchern.

5.2 Jeder Käufer oder Wiederverkäufer hat alleinverantwortlich zu entscheiden, ob eine bei der Avantgarde Business Solutions GmbH bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Der Käufer verpflichtet sich, die von der Avantgarde Business Solutions GmbH gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden und Beanstandungen gegenüber der Avantgarde Business Solutions GmbH schriftlich anzuzeigen. Für Kaufleute besteht insoweit eine Anzeigefrist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware. Für Verbraucher gilt diese Frist nur bezüglich offensichtlicher Mängel.

5.3 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt der Gewährleistungsanspruch des Käufers, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Ein Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn die Nutzung nach dem erstmaligen Auftreten des Mangels fortgesetzt wird, sofern nicht eine unverzügliche Rüge des Mangels erfolgt. Die Anzeigefristen der Ziffer 5.2. bleiben unberührt. Die Rückgabe der Ware ist nur dann möglich, wenn Nachbesserungen oder Umtausch nicht durchgeführt werden können.

5.4 Eine Gewährleistungspflicht der Avantgarde Business Solutions GmbH beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung durch die Avantgarde Business Solutions GmbH oder die Nachbesserung im Rahmen der Garantie des Herstellers. Bei Standardsoftware werden die Ansprüche gegen die Avantgarde Business Solutions GmbH auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt; dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, beim Fehlschlagen der Nacherfüllung sein Minderungs- oder Rücktrittsrecht auszuüben.

5.5 Bei der Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist die Avantgarde Business Solutions GmbH außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber den Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich der Avantgarde Business Solutions GmbH.

5.6 Entstehende, bei einer dritten Partei nicht beitreibbare Schäden hat die Avantgarde Business Solutions GmbH nur bis zur Höhe des Kaufpreises zu tragen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Avantgarde Business Solutions GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren sowie an den aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller bestehenden oder künftig gegen den Käufer entstehenden Ansprüche vor. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Käufer für die Avantgarde Business Solutions GmbH vor, ohne dass der Avantgarde Business Solutions GmbH daraus Verpflichtungen erwachsen. Die Bedingungen über den Weiterverkauf gemäß Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.

6.2 Für den Fall, dass die Avantgarde Business Solutions GmbH ihren Eigentumsvorbehalt geltendmacht oder Herausgabe auf Grund dieser Vorschriften verlangt, ist dies nicht als Rücktritt der Avantgarde Business Solutions GmbH vom Vertrag anzusehen.

6.3 Der Käufer tritt der Avantgarde Business Solutions GmbH schon bei Vertragsabschluß alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen als Sicherung der aus diesem Vertrag entstehenden Ansprüche der Avantgarde Business Solutions GmbH gegen den Käufer. Der Käufer hat auf Verlangen der Avantgarde Business Solutions GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen, sofern auf diesem Weiterverkauf die Bestimmungen über den verlängerten Eigentumsvorbehalt anwendbar sind.

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Avantgarde Business Solutions GmbH für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung einer von der Avantgarde Business Solutions GmbH gelieferten Ware entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine Pflichtverletzung der Avantgarde Business Solutions GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Der Empfänger ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware, insbesondere für die Sicherheit mit der Ware be- oder verarbeiteter Daten.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Neuss vereinbart, soweit es sich um Geschäfte unter Kaufleuten handelt. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.