27.03.2012

Hinweis zur Elster Übermittlung ab dem 01.01.2013


Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuer- Voranmeldungen und Anträge zur Dauerfristverlängerung können ab dem 01.01.2013 nicht mehr ohne Authentifizierung des Datenübermittlers an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Laut der Finanzverwaltung wird der heutige Zugang ohne Authentifizierung aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.12.2012 geschlossen.

Für die authentifizierte Übermittlung muss man sich lediglich einmalig unter https://www.elsteronline.de/eportal/eop/auth/Registrierung.tax registrieren. Mit dem dort erhältlichen kostenlosen Zertifikat kann der elektronische Datenaustausch mit den Finanzbehörden dann wesentlich sicherer als heute erfolgen.


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