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e-Invoice: So rechnet sich’s richtig.

Jetzt mit Avantgarde auf e-Invoice umstellen und richtig sparen

Seit langem wurde es angekündigt, jetzt ist es bald soweit: Zum Jahreswechsel kommt auch für Ihr Unternehmen die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Ab dem 1. Januar müssen Sie dazu in der Lage sein: elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und revisionssicher zu archivieren.

Das E-Invoicing beruht auf einer Initiative der EU-Kommission, die es den Finanzbehörden erleichtern will, Umsatzsteuerbetrug zu erkennen. Und da elektronische Rechnungen leichter zu kontrollieren sind als Papierrechnungen, müssen nun in den allermeisten Fällen die Rechnungen im Geschäftsverkehr nach einem bestimmten Standard und definierten Regeln digitalisiert werden.

Wer also E-Rechnungen ausstellt, muss das in einem strukturierten elektronischen Format tun, das dem europäischen Rechnungsstandard EN16931 entspricht. Die bereits in der Praxis genutzten Formate ZUGFeRD und XRechnung entsprechen dieser Norm. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht: Rechnungen an Endverbraucher, an Unternehmen anderer EU-Mitgliedsstaaten und Rechnungen für Beträge unter 250€.

 

Machen Sie Ihr
Unternehmen jetzt bereit
für den 1.1.2025

Seit langem wurde es angekündigt, jetzt ist es bald soweit: Zum Jahreswechsel kommt auch für Ihr Unternehmen die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Ab dem 1. Januar müssen Sie dazu in der Lage sein: elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und revisionssicher zu archivieren.

Das E-Invoicing beruht auf einer Initiative der EU-Kommission, die es den Finanzbehörden erleichtern will, Umsatzsteuerbetrug zu erkennen. Und da elektronische Rechnungen leichter zu kontrollieren sind als Papierrechnungen, müssen nun in den allermeisten Fällen die Rechnungen im Geschäftsverkehr nach einem bestimmten Standard und definierten Regeln digitalisiert werden.

Wer also E-Rechnungen ausstellt, muss das in einem strukturierten elektronischen Format tun, das dem europäischen Rechnungsstandard EN16931 entspricht. Die bereits in der Praxis genutzten Formate ZUGFeRD und XRechnung entsprechen dieser Norm. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht: Rechnungen an Endverbraucher, an Unternehmen anderer EU-Mitgliedsstaaten und Rechnungen für Beträge unter 250€.

Jakob Schütz, Lead Consultant Avantgarde

Erfüllen Sie mehr als Ihre gesetzliche Pflicht:
Profitieren Sie umfassend!

Nutzen Sie die Pflicht zur e-Invoice als Chance, Optimierungen bei den eigenen Geschäftsprozessen endlich umzusetzen. So können Sie mit der Digitalisierung der Prozesse rund um die Ausstellung eigener und den Empfang fremder Rechnungen vielfältig profitieren: Ihr Unternehmen kann Kosten sparen, die Prozess-Sicherheit erhöhen, seine Compliance verbessern und insgesamt die Effizienz im Controlling steigern.

Mit Avantgarde
gelingt der Umstieg auf
die e-Invoice easy

Unsere mittelständischen Kunden haben wir bereits in unzähligen Digitalisierungsprojekten erfolgreich dabei unterstützt, ihre Geschäftsprozesse zukunftssicher zu gestalten.

Auch bei der e-Invoice setzen wir auf unseren langjährigen Softwarepartner SAGE. Dessen ERP-Software Sage 100 wurde sinnvoll erweitert um ein eInvoice-Tool des Spezialisten Softfolio. Wir implementieren diese Lösung im Unternehmen, sorgen dafür, dass sie sich nahtlos in die unternehmerischen Prozesse einfügt und schulen die Mitarbeitenden im Umgang mit den neuen Regeln zur elektronischen Rechnung.

Sage 100 zur e-Invoice –
powered by Softfolio

Die Softfolio-Erweiterung zur eInvoice für die Sage 100 beinhaltet alles, was Ihr Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 rund um die elektronische Rechnung braucht:

Die Softfolio-Erweiterung prüft selbstständig die Konformität jeder Rechnung zur GoBD. Alle benötigten Rechnungsinhalte werden automatisch ermittelt: Rechnungskopf mit Kreditor, Gesamtbetrag, Rechnungsdatum sowie alle einzelnen Rechnungspositionen.

Die Prüfung und Freigabe von Rechnungen erfolgen standardisiert und dennoch angepasst an die Anforderungen des Unternehmens. Eine automatische Zuordnung, effiziente Prüfung und schnelle Freigabe sind das Ziel. Bestimmte Funktionsrollen in den Fachabteilungen werden genauso definiert wie Vertreterrollen in Abwesenheitszeiten.

Beim Buchen in der elektronischen Rechnungsverarbeitung übermittelt die Softfolio-Erweiterung automatisch die notwendigen Daten an die Sage 100. Buchung und Zahlung der freigegebenen Rechnung kann typischerweise ohne weitere Benutzeraktion stattfinden.

Mit Softfolio e-Invoice erhalten Sie einen sicheren, zentralen Speicherort für alle Rechnungsdaten und Dokumente. Von hier aus kann alles mit passenden Workflows und Genehmigungsprozessen zuverlässig abgearbeitet werden.

Das ist eine
E-Rechnung

Als E-Rechnung gilt eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU – und somit der CEN-Norm 16931.

Daneben können Rechnungsaussteller und -empfänger eine Vereinbarung über das genutzte E-Rechnungsformat schließen (das genutzte Format muss aber die Extraktion der erforderlichen Angaben gem. Richtlinie 2014/55/EU ermöglichen).

Downloads

Für Ihre optimale Vorbereitung: die Checkliste zur E-Rechnung.

Damit Ihr Unternehmen reibungslos und fristgerecht auf die elektronische Rechnung umstellen kann, hat unser Softwarepartner SAGE eine Checkliste für Sie zusammengestellt. Damit können Sie alle notwendigen Schritte umzusetzen, um optimal auf die eInvoice-Pflicht vorbereitet zu sein.

Informieren Sie sich über die für Ihr Unternehmen geltenden Fristen und die unterstützten Formate für die Rechnungserstellung.

Prüfen Sie, ob Ihre eingesetzten Software-Lösungen für Buchhaltung, Auftrag und Warenwirtschaft die Erstellung, den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen unterstützen.

Sollte Ihre aktuelle Software-Lösung noch nicht die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen unterstützen, erfragen Sie bei Ihren Kunden, ob diese auch Rechnungen in Papier- und/oder PDF-Form akzeptieren und wie lange.

Falls Sie innerhalb der Übergangsfristen noch Papier- und PDF-Rechnungen versenden möchten, klären Sie mit Ihren Kunden, ob diese Formate weiterhin akzeptiert werden und für welchen Zeitraum.

Für den Versand von E-Rechnungen sollten Sie bei Ihren Kunden erfragen, an welche zentrale E-Mail-Adresse diese zu senden sind.

Sofern Ihre aktuellen Software-Lösungen noch nicht umfangreiche Funktionen für den Empfang von E-Rechnungen bieten, sollten Sie prüfen, ob der aktuelle Funktionsumfang ausreicht, um Fristen und Vorgaben einzuhalten oder Sie Ihre Software-Lösungen erweitern, damit Sie von Beginn an optimal aufgestellt sind.

Definieren Sie, basierend auf den Funktionen Ihrer Software-Lösungen zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen, ob Sie vollständig auf den Empfang von E-Rechnungen umsteigen oder weiterhin Papier-/PDF-Rechnungen akzeptieren möchten.

Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen ein und informieren Sie Ihre Lieferanten über Ihre gewählte Strategie bzw. welche Rechnungen Sie in Zukunft akzeptieren.

Mit dem Eintreten der E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025 gilt die Verpflichtung zum Empfang nur für das Inland. Haben Sie Kunden oder Lieferanten in Spanien oder Frankreich? Auch dort gibt es gesetzliche Regelungen zur E-Rechnungspflicht, die in Kürze eintreten.

Ohne Berechnung: Ein erstes Gespräch über die e-Invoice!

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Kostenlos und unverbindlich erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, wie Sie mit Ihrem Unternehmen von unseren Lösungen zur eInvoice profitieren. Erzählen Sie uns, was Sie rund um das Thema akut bewegt und wie wir Ihnen helfen können. Tragen Sie hier mit wenigen Klicks Ihren Terminwunsch ein:

Am 12. September: Ihr exklusiver
Live-Webcast
zur e-Invoice!

Merken Sie sich am besten schon heute den 12. September vor. Dann werden wir Ihnen in einem kostenlosen Webcast wertvolle Informationen zur elektronischen Rechnung vermitteln. Möchten Sie von unseren IT-Profis erfahren, wie Sie am besten mit der eInvoice-Pflicht zum Jahreswechsel umgehen? Dann fordern Sie Ihren persönlichen Einladungslink an:

News zur digitalen
Erfassung der Arbeitszeit

Die Erfassung der Arbeitszeiten ist seit letztem Jahr in allen Unternehmen Pflicht! 

Sie überlegen, Ihre Zeiterfassung zu digitalisieren? Sie kennen sich aber noch nicht gut aus mit dem Thema und wollen sich schlau machen?

Digitalisieren Sie in Ihrem Unternehmen die Zeiterfassung! Damit das gelingt, helfen wir nicht nur mit der passenden Software unseres Partners Sage – sondern auch mit wertvollen Informationen. 

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